Wir legen grossen Wert auf die Qualität unserer Dienstleistungen. Unsere Kandidaten werden sorgfältig ausgewählt und überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen Ihres Unternehmens entsprechen. Wir bieten auch Garantien für die Zufriedenheit unserer Kunden. Wenn es Probleme mit einem vermittelten Mitarbeiter gibt, stehen wir Ihnen zur Seite, um eine Lösung zu finden.
Sollte doch einmal der Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten innerhalb der Probezeit seitens des Kandidaten aus persönlichen Gründen aufgelöst werden, verpflichtet sich City Integration Switzerland GmbH zur Rückerstattung des bezahlten Honorars wie folgt. Von dieser Regel ausgenommen sind Fälle, bei denen der Kandidat durch das Verschulden des Auftraggebers nicht antreten kann:
- 50% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 1. Monat
- 25% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 2. Monat